Theorieunterricht als e-Learning während der Corona-Krise |
Veröffentlicht von Mario Stübing am 19 Mar 2020 |
Newsflash » Corvid 19 (Corona) |
Sehr geehrte Damen und Herren,
das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat uns mitgeteilt, dass von dort keine Bedenken bestehen, wenn Anträge auf E-Learning und ähnliches befristet bis zunächst zum 17.4.2020 positiv beschieden werden. Gelten soll das offenbar sowohl für den theoretischen Fahrschulunterricht als auch für den Bereich Berufskraftfahrerqualifikation, nicht jedoch für den Bereich der Fahreignung.
Anträge müssen bei der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde gestellt werden.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Quelle: Fahrlehrerverband Niedersachsen
Zuletzt geändert am: 19 Mar 2020 um 17:23:48
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