Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Allgemeines
(1) Für alle Verträge, die zwischen Up2Date Konzepte und ihren Vertragspartnern (nachstehend: Kunde) abgeschlossen werden, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).  
(2) Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Up2Date Konzepte ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Up2Date Konzepte auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Die Angebote von Up2Date Konzepte richten sich an Unternehmer und Verbraucher. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).


§ 2 Vertragsabschluss und -inhalt
(1) Up2Date Konzepte erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Erwachsenenbildung (insbesondere Einzel- und Gruppenschulungen) sowie sonstige Beratungsdienstleistungen. Detaillierte Beschreibungen der jeweils zu erbringenden Dienstleistung ergeben sich aus den jeweiligen Einzelverträgen.
(2) Die Vertragsangebote von Up2Date Konzepte sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Insbesondere begründet die Nennung eines bestimmten Dozenten im Rahmen eines Vertragsangebots keinen diesbezüglichen Rechtsanspruch des Kunden, soweit durch den Austausch des Dozenten der Vertrag im Übrigen in seinem Wesen nicht verändert wird.
(3) Der Kunde kann Vertragsangebote an Up2Date Konzepte, zum Beispiel den Wunsch, an einer Schulung teilzunehmen, formlos (mündlich, telefonisch, per E-Mail) unterbreiten. Ein verbindlicher Vertrag über eine von Up2Date Konzepte angebotene Leistung kommt stets erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung seitens Up2Date Konzepte zustande. Diese kann auch per E-Mail erfolgen.
(4) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung sind ausschließlich die Auftragsbestätigung sowie diese AGB maßgebend. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
(5) Die Darstellung der von Up2Date Konzepte erbrachten Leistungen unter den Domains  www.up2date-konzepte.de stellen keine rechtlich bindenden Angebote, sondern Einladungen zur Kontaktaufnahme, dar.


§ 3 Preise
(1) Angegebene Preise verstehen sich in EURO. Gemäß §19 UStG werden keine Umsatzsteuer berechnet.
(2) Für jede Buchung eines Dozenten behält sich Up2Date Konzepte frei, 10% der Schulungskosten als Verwaltungskosten einzubehalten.Dies trifft nicht zu, wenn §5 Abs. 1 Anwendung findet.
(3) Unvorhersehbaren Mehraufwand teilt Up2Date Konzepte dem Kunden unverzüglich mit. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesen Fällen zur gegenseitigen Absprache mit dem Ziel einer einvernehmlichen Preisanpassung.  


§ 4 Vergütung und Fälligkeit
(1) Sofern nicht im jeweiligen Einzelvertrag ausdrücklich anders vereinbart, sind Zahlungen mit Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug zu begleichen.
(2) Teilnahmeentgelte für Schulungen, Weiterbildungsveranstaltungen, Beratungs-seminare und sonstige Kurse müssen - soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich anders vereinbart - vom Kunden bis spätestens 6 Werktage vor Beginn der jeweiligen Maßnahme auf das Geschäftskonto von Up2Date Konzepte überwiesen worden sein.
(3) Der Kunde darf eigene Ansprüche gegen Ansprüche von Up2Date Konzepte nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde kann von ihm geschuldete Leistungen nur wegen berechtigter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zurückbehalten.


§ 5 Stornierungen
(1) Der Kunde kann Schulungen, Weiterbildungsveranstaltungen, Beratungs-seminare und sonstige Kurse bis 21 Tage vor Beginn der jeweiligen Maßnahme schriftlich absagen, ohne dass ihm insoweit Kosten entstehen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der schriftlichen Absage bei Up2Date Konzepte. Etwaige bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall umgehend erstattet.
(2) Bei Absage der Maßnahme bis 7 Tage vor deren Beginn, hat der Kunde 50 % der Kosten zu tragen. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen ohne jegliche Absage hat der Kunde die vollständigen Kosten der jeweiligen Maßnahme zu tragen.     
(3) Es steht dem Kunden frei, im Falle der Verhinderung eine Ersatzperson zu benennen und diese an der Maßnahme teilnehmen zu lassen. Up2Date Konzepte kann die Zulassung der Ersatzperson nur aus wichtigem Grund verweigern.   


§ 6 Absage von Veranstaltungen
(1) Up2Date Konzepte hat das Recht, bei zu geringer Beteiligung oder bei Vorliegen anderer wichtiger und nicht von Up2Date Konzepte zu vertretender Gründe (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Krankheit oder sonstige Verhinderung des Dozenten) Schulungen, Weiterbildungsveranstaltungen, Beratungsseminare und sonstige Kurse abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall umgehend erstattet, weitergehende Ansprüche des Kunden sind nach Maßgabe von § 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.
(2) Die Absage einer Veranstaltung wird Up2Date Konzepte dem Kunden unverzüglich nach Erlangung der entsprechenden Kenntnis mitteilen und ggf. einen Ersatztermin bestimmen. Dem Kunden steht es frei, den Ersatztermin wahrzunehmen oder die Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen zu verlangen.   


§ 7 Pflichten von Up2Date Konzepte
(1) Up2Date Konzepte sichert zu, dass sämtliche von ihr erbrachten Leistungen von entsprechend geschultem Personal bzw. qualifizierten Dozenten erbracht werden.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, stellt Up2Date Konzepte dem Kunden im Rahmen der in ihren Geschäftsräumen stattfindenden Schulungen, Weiterbildungsveranstaltungen, Beratungsseminare und sonstigen Kurse die jeweils erforderliche Hard- und Software zur Verfügung. Etwaige Schulungsunterlagen gehen mangels anderweitiger Vereinbarung in das Eigentum des Kunden über.   
(3) Der Kunde erhält nach Abschluss der Schulung, Weiterbildungsveranstaltung, des Beratungsseminars oder sonstigen Kurses ein Teilnahmezertifikat.


§ 8 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat, soweit Schulungen in dessen Räumen stattfinden, zu gewährleisten, dass die erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Durchführung der Schulung (Hard- und Software, Internet etc.) erfüllt werden. Empfehlungen hinsichtlich dieser Voraussetzungen werden von Up2Date Konzepte rechtzeitig vor Beginn der Schulung mitgeteilt.
(2) Ferner hat der Kunde die ihm überlassene Hardware pfleglich zu behandeln und etwaige Beschädigungen unverzüglich mitzuteilen. Etwaige Veränderungen an der Konfiguration der zur Verfügung gestellten Hard- und Software hat der Kunde zu unterlassen.
(3) Soweit dem Kunden von Up2Date Konzepte ein Passwort für die Nutzung der EDV zur Verfügung gestellt wird, hat der Kunde dieses geheim zu halten und Dritten keinen Zugang zu dem Passwort zu gewähren.
(4) Der Kunde ist berechtigt, den von Up2Date Konzepte auf seinem Betriebsgelände ggf. zur Verfügung gestellten WLAN-Hotspot zu nutzen. Dem Kunden sind jegliche Handlungen bei der Nutzung des Hotspots untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:
- das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutz-recht oder gegen sonstiges Recht verstoßender sowie pornographischer, extremistischer oder betrügerischer Inhalte oder Dienste;
- die Veröffentlichung oder Zugänglichmachung von Inhalten, durch die Dritte beleidigt oder verleumdet werden;
- die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein, hierunter fällt insbesondere die Nutzung von sog. „Internet-Tauschbörsen“.
(5) § 8 Abs. 4 gilt entsprechend bei der Internet- Nutzung über die im Rahmen von Schulungen von Up2Date Konzepte zur Verfügung gestellte EDV. 
(6) Der Kunde hat jegliche Störungen der von ihm besuchten Schulungen, Weiterbildungs-veranstaltungen, Beratungsseminare und sonstigen Kurse zu unterlassen. Wiederholte Verstöße gegen die entsprechende Verpflichtung können von Up2Date Konzepte bzw. den im Namen von bzw. für Up2Date Konzepte tätigen Dozenten mit einem Ausschluss von der Teilnahme geahndet werden.  


§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Die dem Kunden im Rahmen von Schulungen ggf. überlassenen Schulungsunterlagen genießen Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz. Sie dürfen nur mit Zustimmung von Up2Date Konzepte oder dem jeweiligen Urheber vervielfältigt, verbreitet, verändert oder zur öffentlichen Wiedergabe genutzt werden. Insbesondere dürfen sie vom Kunden nicht für Schulungszwecke genutzt werden. Hinsichtlich etwaiger Verstöße behält sich Up2Date Konzepte die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor.
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß auch für die im Rahmen von Schulungen zur Nutzung überlassene Software.


§ 10 Haftung
(1) Die Haftung von Up2Date Konzepte auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, ist nach Maßgabe dieses § 10 eingeschränkt.
(2) Up2Date Konzepte haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag Up2Date Konzepte nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Soweit Up2Date Konzepte gemäß § 10 Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen wurde oder die bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vorausgesehen werden müssen.
(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der Up2Date Konzepte für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf 100 % des jeweiligen Auftragswertes je Schadensfall beschränkt.
(5) Die Einschränkungen dieses § 10 gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.      


§ 11 Datenschutz
(1) Up2Date Konzepte erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten der Kunden nach Maßgabe der jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Mit dieser Datennutzung erklärt sich der Kunde mit der Anmeldung zu einer Schulung, Weiterbildungsveranstaltung, zu einem Beratungsseminar oder zu sonstigen Kursen einverstanden. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, findet eine Weitergabe personenbezogener Daten des Kunden an Dritte nicht statt, es sei denn, dies ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zwingend notwendig.  
(2) Up2Date Konzepte schützt gespeicherte personenbezogene Daten der Kunden vor unberechtigtem Zugriff. Die Löschung dieser Daten erfolgt, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist. Der Kunde kann eine ggf. erteilte Einwilligung zur Datenspeicherung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft und mit der Folge der unmittelbaren Löschung widerrufen. Up2Date Konzepte ist während der Vertragslaufzeit gegenüber dem Kunden für die Vertraulichkeit und Integrität der Daten verantwortlich.
(3) Up2Date Konzepte erteilt auf Anfrage Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten.
(4) Weitere Angaben zum Datenschutz bei der Up2Date Konzepte können jederzeit in der Datenschutzerklärung, die in ihrer jeweils aktuellen Fassung unter www.Up2Date-Konzepte.de zu finden ist, nachgelesen werden.    


§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Der zwischen Up2Date Konzepte und dem Kunden bestehende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Stade, soweit nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.   
(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Up2Date Konzepte und dem Kunden der Geschäftssitz von Up2Date Konzepte in Stade. Up2Date Konzepte ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist.
(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist. § 13 Abs. 4 dieser AGB gilt im Verhältnis zu Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB nur, soweit diese durch die Anwendung im Einzelfall nicht unangemessen benachteiligt werden.


Stand: Februar 2020