Neuerungen ab 02.11.20 |
Veröffentlicht von Administrator am 31 Oct 2020 |
Newsflash » Corvid 19 (Corona) |
Bis dato (31.10.20) dürfen Fahrschulen und Ausbildungsstätten unter berücksichtigung der Hygienekonzepte, der Betrieb fortgeführt werden.
Sollte bei einer Schulung der Abstand von 1,5 meter eingehalten werden können, darf im sitzen, auf die Mund-Nasen-Maske verzichtet werden. Lediglich bei Bewegung im Raum oder wenn der Abstand nicht eingehalen werden kann, muss die Maske von allen getragen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Krankheitssympomen nicht an Schulungen teilgenommen werden darf. Dies liegt in der Verantweortung der Beteiligten.
Hoffen wir, dass es sich bald beruhigt und wir eine wenig Normalität zurück bekommen.
In diesem Sinne, bleibt Gesund
Euer Team von Up2Date Konzepte
Zuletzt geändert am: 31 Oct 2020 um 18:56:37
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