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Jetzt wird es bitter für Fahrschulen..... |
Veröffentlicht von Administrator am 27 Jan 2021 |
Newsflash » Corvid 19 (Corona) |
Wie gestern das Ministerium für Soziales verkündet hat, ist mit soforttiger Wirkung für Fahrschulen die praktische und theoretische Schulung untersagt. Dies gilt zunächst bis zum 14.02.21.
Es darf nur die Aus,- und Weiterbildung im gewerblichen Bereich stattfinden. Heißt dass nur Führerscheine zur gewerblichen Nutzung in Theorie und Praxis ausgebildet werden dürfen.
Bei den Klassen B/BE ist ein Nachweiß auf verlangen der Behörden notwendig.
Für die BKf Weiterbildung (Module) hat die neue Regel keinen Einfluss.
Wir halten Euch auf dem Laufenden, wie immer kurz und kompakt
Zuletzt geändert am: 27 Jan 2021 um 09:45:48
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