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Fristverlängerung Module |
| Veröffentlicht von Mario Stübing am 06 Apr 2020 |
| Newsflash » Schulungen / Weiterbildung |
In Niedersachsen geben die Verkehrsämter eine Fristverlängerung von mindestens 6 Monaten, längstens aber von 12 Monaten zur Verlängerung der Module.
Dennoch sollen die Module Zeitnah nach der Corona Krise erbracht werden.
Zuletzt geändert am: 06 Apr 2020 um 09:40:10
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