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Bescheinigung vom Arbeitnehmer

Veröffentlicht von Mario Stübing am 21 Mar 2020
Newsflash » Corvid 19 (Corona)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Deutschland droht am Wochenende unter Umständen eine Ausgangssperre. In der Pressekonferenz am 19.3.2020 hat der niedersächsische Innenminister Pistorius für das Wochenende die Entscheidung darüber angekündigt, ob es zu einer „Ausgangssperre“ kommt. Entscheidend sei das Verhalten der Menschen. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass wir zum Montag eine weitere Verschärfung bekommen.
Mit dem Begriff „Ausganssperre“ muss man vorsichtig umgehen: Streng genommen handelt es sich um Aufenthaltsbeschränkungen. Diese gibt es jetzt schon in verschärfterer Form z.B. in Freiburg, wo dies als „Versammlungsverbot an öffentlichen Plätzen“ verfügt wurde. Was auch immer am Montag an neuen fachlichen Weisungen ausgegeben werden sollte – die Fahrt zur Arbeit und zurück wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht verboten werden. Um die Unsicherheit bei den Arbeitnehmern aufzufangen, kann die beiliegende Info verwendet werden.

Zusätzlich sollten Arbeitgeber jedem Mitarbeiter die in der Anlage befindliche Arbeitsbescheinigung aushändigen, damit diese bei eventuellen Straßenkontrollen eine Berechtigung vorlegen können.

Mit freundlichen Grüßen

 

Quelle: Fahrlehrerverband Niedersachsen

Zuletzt geändert am: 21 Mar 2020 um 12:06:39

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