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Entschädigung

Veröffentlicht von Mario Stübing am 18 Mar 2020
Newsflash » Corvid 19 (Corona)

Info´s vom Fahrlehrerverband Niedersachsen zum Ausgleich bei Verdienstausfall.

Quelle: Fahrlehrerverband Niedersachsen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach vielen Telefonaten mit Gesundheitsämtern und anderen Behörden können wir Ihnen derzeit noch keine Auskunft geben, wer im Bereich Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz in Niedersachsen zuständig sein wird. Die Behörden sind derzeit offensichtlich vollkommen überlastet und in der internen Klärung, wer die Sachbearbeitungen für diese Bereiche übernehmen wird.
Daher ist es leider auch noch ein wenig unklar, ob ein behördlich verhängtes Tätigkeitsverbot mit der im § 56 IfSG beschriebenen Quarantäne gleichzusetzen ist.
Unser Verbandsanwalt rät dazu, einen Antrag auf Entschädigung zu stellen.
Als Anhang haben wir eine Corona-Virus – Checkliste für Fahrschulen beigefügt, die Sie zur Antragstellung nutzen können.
Bitte nehmen Sie unbedingt zur Kenntnis, dass wir keine Gewähr für eine tatsächliche Zahlung irgendwelcher Entschädigungen übernehmen können.
Sobald die Rechtslage klarer ist, geben wir Ihnen eine Nachricht. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.  

Mit freundlichen Grüßen

Zuletzt geändert am: 18 Mar 2020 um 14:22:57

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